Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Das Max Delbrück Gymnasium bemüht sich, seinen Webauftritt barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt.
Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot des Webauftritts.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 27. Januar 2020 erstellt bzw. überarbeitet.

Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle durchgeführt.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Textbasierte Informationen mit Schriftgröße kleiner 18pt weisen teilweise nicht das minimale Kontrastverhältnis zum Hintergrund von mindestens 4.5:1 auf. (Richtlinie 1.4.3)
  2. Ausgewählte Formularelemente (beispielsweise das Suchfeld) weisen kein label aus, besitzen jedoch einen zugewiesenen title. (Richtlinie 2.4.6 Level AA)
  3. Graphische Darstellungen, die dem Benutzer präsentiert werden, haben nur in unzureichendem Maße eine Textalternative, die einem äquivalenten Zweck dient. (Richtlinie 1.1.1 Level A)
  4. Einige Verknüpfungen zu angegebenen Dokumenten, wie beispielsweise pdf- oder word-Dokumenten, weisen als verlinkenden Text lediglich den Titel des Link-Kontextes auf. (Richtlinie 2.4.4 Level A)

Nachfolgend werden die Maßnahmen beschrieben, die getätigt werden, um die oben genannten Barrieren zu beheben.

  • ad 1: Es wird den Besuchern des Internetauftritts erleichtert, Inhalt zu sehen und zu hören einschließlich der Trennung von Vorder- und Hintergrund. Dazu wird das accessibility tool des Anbieters userway eingebunden. Dadurch können nach der Richtlinie 1.4 Inhalte individuell in Kontrast, Größe und Lesbarkeit eingestellt werden. Ebenso wird damit die Möglichkeit der Tastaturnavigation und der auditiven Rezeption ermöglicht.
    Ebenso wird an dieser Stelle auf die geforderte Erklärung zur Barrierefreiheit verwiesen.
  • ad 2: Die entsprechenden Formularelemente werden mit den nötigen labels versehen.
  • ad 3: Sämtliche graphischen Darstellungen werden mit einem entprechenden alt-tag versehen.
  • ad 4: Verlinkende Texte zu Dokumenten werden nach der Richtlinie 2.4.4 mit einem Link-Text versehen, der stärker das Ziel der Verlinkung erläutert.

Zeitplan
Die angegebenen nicht barrierefrei indentifizierten Bereiche des Internetauftritts werden bis zum 01. Juli 2020 entsprechend den Vorgaben des Gesetzes über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) umgesetzt.
Ausgenommen davon ist die Einbindung des unter Punkt 1 aufgeführten accessibility tools des Anbieters userway. Dies steht mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Erklärung bereits jedem Nutzer zur Verfügung.

Barrierefreie Alternative
Die oben genannten nicht barrierefreien Bereiche und Informationen können bis zur Umsetzung derzeit über keine Alternativen bezogen werden.

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:

Philipp Reichert
reichert[@]max-delbrueck-gymnasium.de
030/47596720
oder per Kontaktformular

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden.

Link zum Kontaktformular:

https://www.berlin.de/sen/inneres/moderne-verwaltung/digitale-barrierefreiheit/landesbeauftragte/formular.804443.php

Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit:

https://www.berlin.de/sen/inneres/moderne-verwaltung/digitale-barrierefreiheit/landesbeauftragte/