Liebe Eltern, Schüler*innen und Lehrkräfte des MDG,
anbei erhalten Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen. Bitte scheuen Sie sich nicht, Fragen an die erweiterte Schulleitung unter esl@mdg-berlin.de zu stellen.
Alle Formen von Versammlungen (Elternabende, GEV etc.) unter Pandemiebedingungen finden am MDG nach Registrierung und der Vorlage eines der folgenden Nachweise statt:
- einer zweifachen Impfbestätigung, die mindestens 14 Tage zurückliegt oder
- einer Bescheinigung, dass die Person seit mindestens 28 Tagen genesen ist und die Bescheinigung nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegt oder
- einem negativen Testergebnis eines Antigenschnelltests (max. 24 Stunden alt) oder eines PCR-Tests (max. 48 Stunden alt).
Informationen der Senatsverwaltung bezüglich des Lüftens und der Beschaffung von mobilen Luftreinigern finden Sie unter https://max-delbrueck-gymnasium.de/2021/02/11/lueften-und-einsatz-von-mobilen-luftreinigern/.
Die Aufgabenverteilung und deren Umfang werden transparent und nachvollziehbar ausgewiesen. Der Wochenplan weist aus, in welchem zeitlichen Umfang bezüglich der Arbeitszeit welche Aufgaben nach Vorgabe der geltenden Stundentafel bearbeitet werden sollen.
Audio-/bzw.Videokonferenzen werden nur in den für das Fach zugewiesenen Zeiten des aktuellen Stundenplans angeboten.
Die Teilnahme für Schülerinnen und Schüler an Videokonferenzen bzw. die Durchführung von solchen durch Lehrkräfte ist nicht verpflichtend. Niemandem darf durch eine Nicht-Teilnahme ein Nachteil entstehen.
Der Umfang der Aufgaben sollte das Maß einer Unterrichtsstunde oder additiv der Summe an Minuten einer Woche für dieses Fach nicht übersteigen.
Die KlassenlehrerInnen sind dazu angehalten, regelmäßig das Maß bzw. den Umfang der Aufgaben hinsichtlich der Machbarkeit und dem Empfinden nach für seine Lerngruppe zu erfragen.
Wie von der Senatsverwaltung für Bildung bekanntgegeben, erfolgt donnerstags die Einordnung der Schulen in den Stufenplan durch die Schulaufsicht und das Gesundheitsamt und wird den Schulen bekanntgegeben. Der Freitag steht zur Umsetzung der in der jeweiligen Stufe benannten Maßnahmen zur Verfügung und ab Montag muss der Stufenplan umgesetzt werden. Die Schüler*innen werden über IServ informiert, auf der Homepage wird die jeweils gültige Stufe des MDG angezeigt. Außerdem werden die Eltern über das EIS informiert und über die Klassenleitungen.
Wir haben 4 Messgeräte bekommen. Die Intervalle, nach denen gelüftet werden muss, richten sich nach der Anzahl der Personen und der Raumgröße. Die Farbangaben, die auf den Geräten erscheinen, entsprechen dem Stufenplan. Ein paar Beispiele: Eine Lerngruppe mit 27 SuS ist in Stufe gelb einmal nach 13 Min., dann nach 4 Min. Eine andere Lerngruppe mit 30 SuS musste jeweils nach 25 Min. lüften.
Wenn es Quarantäne- oder Infektionsfälle gibt, erfolgt eine tagesaktuelle Mitteilung an die Kolleg*innen mit Bezeichnung der Anzahl der betroffenen Personen und der Klassen- bzw. Jahrgangsbezeichnung. Namen werden nicht veröffentlicht. Die Eltern von betroffenen Klassen werden über die Klassenleitungen auch tagesaktuell informiert, parallel ist eine Statistik für die Bildungsverwaltung zu führen. Sollte eine Schülerin oder ein Schüler der Qualifikationsphase infiziert sein, informiert das Sekretariat. Aus Datenschutzgründen und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte veröffentlichen wir keine weiteren Daten.
Das angesprochene Szenario entspricht der Stufe rot des Stufenplans und sieht u.a. den Hybrid-Unterricht vor, d.h. eine Woche Präsenzunterricht für die Klassen 7-10 und eine Wo-che Heimarbeit der geteilten Klassen. Die Schüler*innen werden am Ende ihrer Präsenzwoche eine Übersicht über die Themen ihrer Aufgaben und den zeitlichen Umfang der Bearbeitung der Aufgaben in der Heimarbeitswoche erhalten, Hausaufgaben dürfen nur erteilt werden, wenn sie noch in der gleichen Woche besprochen werden können. Die Klassenleitungen kontrollieren den Umfang der gestellten Aufgaben. Die Oberstufe wird durchgängig unterrichtet werden. Da dann auch das Abstandsgebot gilt, würden zu große Kurse der Oberstufe geteilt und in zwei nebeneinander liegenden Räumen unterrichtet bzw. mit Aufgaben versorgt.
Das Max-Delbrück-Gymnasium ist seit den Herbstferien in Stufe gelb des Stufenplans der Berliner Senatsbildungsverwaltung eingeordnet. Dies lässt es nicht zu, dass Schülerinnen und Schüler regelmäßig zu Hause beschult werden. Bei Einordnung in die Stufe rot würde auch hier der Hybridunterricht beginnen. Nach Abwägung verschiedener Modelle fiel die Entscheidung für einen wochenweisen Wechsel in der Sekundarstufe I und eine räumliche Aufteilung in der Sekundarstufe II, womit eine Übersichtlichkeit und Planbarkeit des Schulgeschehens für alle Beteiligten gesichert bleibt. Da es möglich ist, über die Plattform IServ, an der alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Lehrkräfte angemeldet sind, zu kommunizieren, wäre niemand sich selbst überlassen.
Ja, immer dann, wenn genügend Personal anwesend ist. Aufgrund der nachgewiesenen Zu-gehörigkeit mehrerer Kolleginnen und Kollegen zur Corona-Risikogruppe ist die personelle Situation angespannt, so dass mehr Unterricht als in normalen Schuljahren ausgefallen ist. Im Gegensatz zur Sekundarstufe I können in der Oberstufe sonstige Maßnahmen wie Aufgabenerteilung über IServ ergriffen werden, so dass verfügbare Vertretungslehrkräfte tendenziell eher in der Sekundarstufe I eingesetzt werden.
Zur Zeit gilt die Stufe gelb des Stufenplans, der Teilungsunterricht nicht vorsieht. Es ist auch im Hinblick auf diesen hypothetischen Fall zu bedenken, dass „Präsenz- und Online-Unterricht im Wechsel“ mit einer erheblichen Mehrbelastung der Lehrerinnen und Lehrer verbunden wäre. Eine zeitliche begrenzte Erprobung eines Wechselbetriebes mit geteilten Klassen erscheint nicht zielführend, da es keine aufwändige Technik zu prüfen gibt und das didaktische Funktionieren des Wechselmodells eine unangemessen lange Testphase benötigen würde.
Ab einer Inzidenz von mehr als 200 im Land Berlin besteht die Möglichkeit für die allgemein-bildenden weiterführenden Schulen freiwillig in das Alternativszenario gemäß Handlungsrah-men 2020/2021 zu wechseln. Davon ausgenommen sind die Jahrgangsstufen 7 und die abschlussrelevanten Jahrgangsstufen. Diese Regelungen werden über den 8. Januar hinaus bis zum 15. Januar 2021 verlängert.
Das wird bereits praktiziert. Trotz der eher ungünstigen Witterung finden mind. 2/3 aller Stunden im Freien statt. Der Fachbereich Sport stellt sich der Problematik und tauscht sich über Möglichkeiten und Ideen regelmäßig aus.
Der gestaffelte Unterrichtsbeginn sollte, wenn möglich, ab 18.11.2020 stattfinden. Für die Zeit vom 18.-20.11.2020 ist der gestaffelte Beginn über den Vertretungsplan geregelt worden, seit 23.11.2020 gibt es eine Stundenplanänderung dazu. Zur Zeit beginnt der Unterricht im Rahmen der schulorganisatorischen Möglichkeiten zu vier verschiedenen Uhrzeiten: 7.45 Uhr, 8.00 Uhr, 8.15 Uhr und 9.25 Uhr. Damit wurden die Vorgaben der Senatsbildungsverwaltung umgesetzt. Die vollzogenen Stundenplanänderungen beruhen auf einer aktuellen Befragung der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmit-tel und ergänzenden Schätzungen. Sofern Schülerinnen und Schüler nicht zu lange vor ihrem eigentlichen Unterrichtsbeginn in der Schule eintreffen, wird damit eine Verteilung auf mehrere an der Haltestelle Kuckhoffstraße ankommende Busse und Bahnen erreicht. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer, Tutorinnen und Tutoren haben ihre Gruppen entsprechend informiert.
Bei der Umsetzung der Entzerrung des Schulbeginns war zu berücksichtigen, dass dadurch kein Unterricht ausfallen soll und dass eine stärkere Ballung am Ende des Schultages vermieden wird.
Die personelle Situation ist angespannt, so dass es leider auch zu Unterrichtsausfall kommt.
Die Vertretungsgrundsätze des Max-Delbrück-Gymnasiums sehen bei Vertretungsanfall mit höchster Priorität Folgendes vor: Wenn möglich, vertritt eine Lehrkraft, die die Klasse aus ihrem eigenen Unterricht kennt und unterrichtet ihr Fach. Das heißt, die Schülerinnen und Schüler lernen dann vorübergehend in anderen Fächern über Soll. Erfahrungsgemäß gleichen sich dadurch entstehende Ungleichgewichte zwischen den Fächern über längere Zeiträume aus.
Stellt es sich heraus, dass eine Lehrkraft über einen längeren Zeitraum ausfällt, wird in möglichst großem Umfang eine Fachvertretung organisiert. Sollte der Vertretungsanfall länger anhalten, wird die Fachvertretung auf zwei Einheiten pro Woche erhöht. Ansonsten finden Sie immer alle Informationen auf unserer Homepage.
Der Stufenplan der Berliner Senatsbildungsverwaltung lässt in Stufe gelb, der das Max-Delbrück-Gymnasium seit dem 02.11.2020 zugeordnet ist, keinen Unterricht im Wechselmodell zu.
Bei Wechselunterricht mit halben Klassen bleiben die zu erreichenden Ziele des Unterrichts, also vor allem die Prüfungsstandards dieselben. Die Lehrkräfte müssen dann in ein und derselben Woche einerseits genauso viel Präsenzunterricht erteilen wie sonst und andererseits zusätzlich die zu Hause lernenden Schülerinnen und Schüler so anleiten, dass ein entsprechender Lernerfolg erreicht wird. Bereits bei der Beschulung einzelner in Quarantäne befindli-cher Schülerinnen und Schüler, wie es seit Oktober 2020 regelmäßig vorkommt, entsteht nachweislich ein erheblicher Zusatzaufwand für die Lehrkräfte.Die zuständigen Personalräte machen zu Recht geltend, dass die Nutzung einer Lernplattform durch den Lehrkörper wie IServ mitbestimmungspflichtig wäre. Geht man von einer resultierenden Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit infolge der Plattformnutzung von vorsichtig geschätzt 5 %, also zwei Zeitstunden bei einer Vollzeitstelle, aus, wird deutlich, dass es sich nicht um einen vernachlässigbaren Effekt handelt. Auch in den Zeiten vor der Digitalisierung war es möglich, den Lernstoff aus versäumtem Unterricht nachzuholen.
Wir können uns der Aussage nicht uneingeschränkt anschließen. Wichtigstes Ziel bleibt es, dass die Schülerinnen und Schüler die Prüfungsstandards erreichen. Vor den Sommerferien waren die Schulen aufgrund der damals geltenden Infektionsschutzvorschriften zu einer drastischen Reduzierung der Gruppengrößen gezwungen, die zwangsläufig mit enormem Unterrichtsausfall verbunden war. Bei einer großen Mehrheit der Schülerinnen und Schüler wirkte sich dies (neben anderen Problemen) negativ auf den Lernerfolg aus.
Zu einer veränderten Bewertung ist nichts bekannt.
In den naturwissenschaftlichen Fächern und Deutsch werden sowohl in den Grund- als auch in den Leistungskursen im Rahmen des Zentralabiturs eine größere Anzahl von Wahlaufgaben vorgegeben. Die Bewertung ändert sich nicht. Für die Fächer Biologie und Chemie wurden die Schwerpunkte für das Abitur bezüglich des 2. Semesters angepasst, d.h. reduziert. Des Weiteren entfallen im Abitur die verbindlichen Vorgaben bezüglich der Aufgabenwahl, d.h. die Schüler können zwei von vier Aufgaben (d.h. Semester) frei wählen.
Für den Unterricht in den Kurshalbjahren Q3 und Q4 im Fach Mathematik des Schuljahres 2020/2021 und die schriftliche Abiturprüfung im Fach Mathematik wurden von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie einige besondere Verfahrensregelungen festgelegt, durch die die besonderen Bedingungen und die zeitweiligen Einschränkungen des Unterrichts berücksichtigt werden sollen, die durch die Corona-Pandemie bewirkt worden sind und die auch jetzt noch Nachwirkungen haben.
Eine solche Nutzung ist möglich und wurde auch schon für Elternversammlungen, Gespräche zum Elternsprechtag und Gespräche in Fachbereichen genutzt.
Der Senat hat den Schulen freigestellt, ob sie ein Betriebspraktikum durchführen oder nicht. Wir haben uns frühzeitig gegen die Durchführung eines Betriebspraktikums entschieden und dies auch auf der 1. GEV kommuniziert. Neben der Schwierigkeit Betriebe zu finden, die überhaupt Praktikant*innen nehmen, müssten z.B. auch von schulischer Seite alle Hygienekonzepte der Betriebe geprüft werden.
Es gab bereits Anfragen von Eltern zu Lüftungsgeräten, die im Bezirksamt nun geklärt wurden. Im Anhang finden Sie die Informationen zu dem Gerät, dass das Bezirksamt als Schul- und damit Entscheidungsträger akzeptieren würde. Es kostet um die 3.800 €.
Sie finden unter https://max-delbrueck-gymnasium.de/wp-content/uploads/2020/12/Ergebnisse-Zukunftswerkstatt-2020.pdf eine strukturierte Darstellung der Zukunftswerkstatt.
Die bereits beschlossene und von der Senatsverwaltung genehmigte Planung bleibt bestehen; Beginn der Bauarbeiten soll momentan nach den Sommerferien 2023 sein.
Sollten Sie bereits betroffen gewesen sein, wissen Sie, dass Sie eine Quarantäneverordnung für Ihr Kind bei KP1 bekommen. Familienmitglieder sind nicht automatisch auch in Quarantäne, müssen aber wie die SuS der KP2 auf Symptome achten.
Quarantänetage müssen entschuldigt werden, gelten aber nicht als Fehltage, die auf das Zeugnis kommen.
Studien haben gezeigt, dass es unter Schülerinnen und Schülern während der Herbstferien pro Tag zu mehr Infektionsübertragungen kam als in der Schulzeit.
Wenn sich eine Person bereits am 14.12. oder 15.12.2020 infizieren sollte, könnte sie gemäß den möglichen Inkubationszeiten an den Weihnachtstagen ansteckend sein.
Bei allen Überlegungen, Präsenzunterricht abzusagen, sollte auch bedacht werden, dass unsere Schülerinnen und Schüler in ihrer Schulkarriere nun bereits ein Vierteljahr lang keinen regulären Schulunterricht hatten und jede Unterrichtsstunde wichtig ist, um die Zielvorgaben zu erreichen.
Wie Sie dem Elternbrief der Senatorin (s. Homepage) entnehmen konnten, ist dort erklärt worden, wer wofür zuständig ist. Wird der Schule ein Infektionsfall gemeldet, wird anhand der Sitzpläne der Unterrichtsgruppen des betroffenen Kindes festgestellt, wer zur Gruppe der Kontaktgruppe 1 (KP1) (geht in Quarantäne) und wer zur Kontaktgruppe 2 (KP2) (geht nicht in Quarantäne, achtet besonders auf Krankheitsanzeichen) geht. Über sogenannte Erfassungslisten werden alle Personen erfasst, die mit der infizierten Person an den Infektionstagen, (die das Gesundheitsamt bestimmt), im Kontakt gewesen ist. Nach der vom Gesundheitsamt bestätigten Einordnung der Kontaktpersonen erhalten die Kontaktpersonen 1 (KP1) die Quarantäneverordnung (unterschrieben von der Schulleitung) und die Kontaktpersonen 2 (KP2) ein Informationsschreiben, in dem auf die Beachtung von möglichen Krankheitsanzeichen hingewiesen wird, ausgestellt vom Gesundheitsamt.
Zur Zeit gilt immer noch, dass die Stundentafel zu erfüllen ist. Das Recht auf Bildung ist ein hohes Gut. Beim derzeitigen Infektionsgeschehen ist es das Wichtigste, die Infektionsschutzregeln einzuhalten.