Sehr geehrte Eltern,
im Folgenden erhalten Sie von mir einige Informationen zum Schulstart nach den Winterferien.
Wichtige Informationen zu den folgenden Themen finden Sie auch unter https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/#faqschule und https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/briefe-an-schulen/ , Teilüberschrift „Briefe an die Schulen“. Diese offizielle Internetseite ist auch über die Schaltfläche „Schreiben der Senatsverwaltung“ auf der Startseite der Homepage des Max-Delbrück-Gymnasiums erreichbar.
Darüber hinaus möchte ich auf einige Punkte hinweisen:
Zur Aufhebung der Präsenzpflicht:
Hierzu finden Sie nützliche Angaben im ersten beigefügten Anhang. Am Max-Delbrück- Gymnasium wird im Regelfall eine Distanzbeschulung seitens der Lehrkräfte nicht stattfinden, wenn Eltern von dem temporär eingeräumten Recht Gebrauch machen, aufgrund der Aufhebung der Präsenzpflicht ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. Wenn Schüler/-innen dieser Kategorie allerdings von Ihren Lehrkräften Lernaufgaben erhalten, dann müssen sie diese auch bearbeiten. Die an die Eltern gerichtete, öffentlich zugängliche Information der Senatsbildungsverwaltung können Sie unter https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/#faqschule unter der Teilüberschrift „Hinweise für Eltern zur ausgesetzten Präsenzpflicht“ finden.
Anders verhält es sich weiterhin mit Schülerinnen und Schülern, die in Quarantäne sind, jedoch nicht krank. In solch einem Fall bitten wir Sie, neben dem Sekretariat auch die Klassenleitung oder den Tutor/die Tutorin zu informieren, um eine Distanzbeschulung zu ermöglichen; direktes Kontaktieren der Fachlehrkräfte durch die Schülerinnen und Schüler via IServ kann die Kommunikation erleichtern. Allerdings können Eltern ihre Kinder nicht vorsorglich unter Quarantäne stellen und so einen Anspruch auf Distanzbeschulung geltend machen.
Wichtig ist unter anderem, dass Klausuren in der Sekundarstufe 2 in Präsenz geschrieben werden müssen und dass eine durch die Aufhebung der Präsenzpflicht bedingte Abwesenheit vom Unterricht gemäß Vorgaben der Senatsbildungsverwaltung zu Lasten der Schülerinnen und Schüler geht, falls keine Zeugnisnote gebildet werden kann.
Zu den Corona-Tests:
Wie Sie wahrscheinlich schon von Ihren Kindern oder aus der Presse erfahren haben, werden alle Schülerinnen und Schüler gebeten, sich am Sonntag, dem 06.02.2022, zur Vorbereitung des Schulbesuches zu Hause auf Corona zu testen. Alle, die am 28.01.2022 anwesend waren, haben dazu von der Schule ein Testset erhalten.
In den kommenden zwei Wochen testen sich die Schülerinnen und Schüler täglich, Zeiten werden wie gewohnt Vertretungsplan bekanntgegeben. Für Ungeimpfte ist dies Pflicht, für Geimpfte und Genesene (laut Definition des RKI) handelt es sich um eine dringende Empfehlung der Senatsbildungsverwaltung, der ich mich anschließe, zumal es in der letzten Woche vor den Winterferien am Max-Delbrück-Gymnasium unter ca. 3000 Schnelltests
25 positive Ergebnisse in allen Jahrgangsstufen gab (wenngleich sich mehrere davon bald als falsch positiv erwiesen). Wie alle Pankower Schulen ist das Max-Delbrück-Gymnasium in der Woche nach den Winterferien in die Stufe GRÜN des Musterhygieneplans eingeordnet.
„Test to stay-Strategie“:
Wichtige Neuerungen in der Teststrategie werden unter dem ersten oben angegebenen Link beschrieben. Das entsprechende Schulschreiben finden Sie auch auf der Homepage des MDG, die zugehörige Presseerklärung der Senatsbildungsverwaltung ist unter https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv- 2022/pressemitteilung.1174131.php zugänglich.
Neu ist darin zum Beispiel, dass ein in der Schule positiv getestetes Kind nach 5 Tagen (direkt nach Ferien nach 7 Tagen) zurück in die Schule kommen darf und dort freigetestet werden kann. Bitte orientieren Sie Ihre Kinder darauf, dass in solchen Fällen nach Rückmeldung im Sekretariat die Testung vor Rückkehr in den Unterricht in einem separaten Raum unter Aufsicht stattfinden wird. (Gleiches gilt, falls ein Schüler oder eine Schülerin aus irgendeinem Grund erst zu einem Zeitpunkt nach dem täglichen Corona-Test in die Schule kommt.) Bei der Ermittlung des Rückkehrtages gilt der Tag des positiven Schnelltestergebnisses als Tag null, der Rückkehrtag ist dann der Tag mit der Nummer fünf, also zum Beispiel positiver Schnelltest in der Schule am 09.02.2022, Rückkehr zur Freitestung am 14.02.2022.
Neu ist auch, dass bei einem positiven Schnelltest in einer Klasse die übrigen Schülerinnen und Schüler der Gruppe in Präsenz verbleiben und verstärkt in der Schule getestet werden.
Sonstiges:
Mittlerweile sind im Max-Delbrück-Gymnasium insgesamt 20 Luftreinigungsgeräte in Unterrichtsräumen in Betrieb, darunter in sämtlichen Klassenräumen der 7. und 8. Klassen, um den Schulbetrieb noch sicherer zu machen.
Falls Schüler/-innen infolge von Absenz noch kein Halbjahreszeugnis erhalten haben und wegen Nutzung der Aufhebung der Präsenzpflicht demnächst nicht in die Schule kommen, kann das Zeugnis ab Montag durch eine erziehungsberechtigte oder eine von dieser schriftlich bevollmächtigte volljährige Person im Sekretariat abgeholt werden.
Am Max-Delbrück-Gymnasium wird eine Willkommensklasse mit zunächst 12 Schülerinnen und Schülern mit dem Hauptziel der Alphabetisierung konstituiert. Der ursprünglich für den 07.02.2022 geplante Start dieser Klasse wird sich jedoch verzögern, bis personelle Angelegenheiten seitens der zuständigen Personalstelle geklärt sind.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern einen trotz aller Widrigkeiten guten Start in das zweite Schulhalbjahr!
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Waldmann
stellvertretender Schulleiter